Wir übernehmen Ihre Kosten!¹
Der Energieausweis ist für Eigentümer Pflicht — die Kosten allerdings nicht.
¹Beim Abschluss eines Vermittlungsvertrags für Ihre Immobile übernehmen wir von dinc immobilien die Kosten für die Erstellung Ihres Energieausweises.
Energieausweis
Mit der Novelle EnEV 2014 hat die Bundesregierung ab 2014 Änderungen der Energieeinsparverordnung beschlossen.
Neue Häuser müssen somit künftig noch härtere Effizienzstandards erfüllen. Die wichtigsten Informationen für Sie im Folgenden im Überblick.
Was ist ein Energieausweis?
Wer viel rot sieht, sieht in die Röhre — sein Haus hat in diesem Fall einen eher schlechten Energiestandard.
Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend und muss Interessenten (Käufern oder Mietern) auf Wunsch vorgelegt werden.
Es gibt dabei zwei Arten von Energieausweisen:
den Verbrauchsausweis
den Bedarfsausweis
Beide Varianten sind zehn Jahre gültig.
Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist der (teurere) bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.
Er basiert dabei auf einem technisches Gutachten und kostet ca. zwischen 150 bis zu ca. 1.000 Euro.
Der Betrag differiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand. Dabei muss das billigste Angebot nicht unbedingt das Beste sein.
Beurteilt werden von Gutachtern dabei nur bauliche Aspekte wie beispielsweise die Heizungsanlage, die Qualität der Fenster oder der Dämmung.
Ein Großteil die Gebäude benötigt laut der dena (Deutsche Energie-Agentur) den bedarfsorientierten Energieausweis, denn drei von vier Gebäuden wurden in Deutschland vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut.
Für alle anderen Häuser reicht im Prinzip der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre und kostet ab ca. 30 Euro bis ca. 100 Euro.
ACHTUNG: Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro!
Bauherrenverbände und Verbraucherzentralen raten Eigentümern meist zum Bedarfsausweis.
Die Kosten sind damit zwar insgesamt leicht höher, lohnen sich aber aus Sicht der Interessenverbände, da der verbrauchsorientierte Ausweis eine reelle Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter oder Käufer bietet.
Der Bedarfsausweis enthält zudem genaue Vorschläge zur energetischen Sanierung eines Hauses.
Wo bekomme ich den Energieausweis?
Wir empfehlen Experten mit Zusatzausbildung als Energieberater.
Gibt es Anspruch auf Förderung bei der Erstellung eines Energieausweis?
Da der Ausweis gesetzlich verpflichtend ist, gibt es derzeit keinen Anspruch auf Förderung bei der Erstellung eines Energieausweises.
TIPP! Sollten Sie jedoch im Rahmen einer Energieberatung Ihr Haus so oder so auf den Isolierungsstatus und den Heizenergiebedarf überprüfen lassen, können Sie beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)die Förderung für eine Energiesparberatung beantragen.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser bekommt man dabei beispielsweise einen Zuschuss von mindestens 300 Euro.
Die Beratung selbst ist dabei vergleichbar mit der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises.
Der Clou: Hier könnte im Rahmen des Beratungshonorars der Energieausweises ggf. gleich mit erworben werden — zumeist günstiger.
Schont Kosten & Umwelt
Der Energieausweis
Wir übernehmen Ihre Kosten!¹
Der Energieausweis ist für Eigentümer Pflicht — die Kosten allerdings nicht.
¹Beim Abschluss eines Vermittlungsvertrags für Ihre Immobile übernehmen wir von dinc immobilien & finanzen GmbH die Kosten für die Erstellung Ihres Energieausweises.
Sprechen Sie uns an!
Energieausweis
Mit der Novelle EnEV 2014 hat die Bundesregierung ab 2014 Änderungen der Energieeinsparverordnung beschlossen.
Neue Häuser müssen somit künftig noch härtere Effizienzstandards erfüllen. Die wichtigsten Informationen für Sie im Folgenden im Überblick.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument. Seite 2 enthält Informationen zu bedarfsorientierte Angaben, Informationen auf Seite 3 findet man vor, wenn die angegebene Werte auf verbrauchsorientierten Daten basieren. Ergebnisse, insbesondere der so genannte Energieverbrauchskennwert, werden nach aktuellem Stand in zusammengefasster und visuell aufbereiteter Form einer Farbskala von Grün nach Rot dargestellt.
Wer viel rot sieht, sieht in die Röhre — sein Haus hat in diesem Fall einen eher schlechten Energiestandard. Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend und muss Interessenten (Käufern oder Mietern) auf Wunsch vorgelegt werden.
Es gibt dabei zwei Arten von Energieausweisen:
- den Verbrauchsausweis
- den Bedarfsausweis
Beide Varianten sind zehn Jahre gültig. Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist der (teurere) bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Er basiert dabei auf einem technischen Gutachten und kostet ca. zwischen 150 bis zu ca. 1.000 Euro.
Der Betrag differiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand. Dabei muss das billigste Angebot nicht unbedingt das Beste sein. Beurteilt werden von Gutachtern dabei nur bauliche Aspekte wie beispielsweise die Heizungsanlage, die Qualität der Fenster oder der Dämmung. Ein Großteil die Gebäude benötigt laut der dena (Deutsche Energie-Agentur) den bedarfsorientierten Energieausweis, denn drei von vier Gebäuden wurden in Deutschland vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut.
Für alle anderen Häuser reicht im Prinzip der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre und kostet ab ca. 30 Euro bis ca. 100 Euro.
ACHTUNG: Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro! Bauherrenverbände und Verbraucherzentralen raten Eigentümern meist zum Bedarfsausweis.
Die Kosten sind damit zwar insgesamt leicht höher, lohnen sich aber aus Sicht der Interessenverbände, da der verbrauchsorientierte Ausweis eine reelle Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter oder Käufer bietet. Der Bedarfsausweis enthält zudem genaue Vorschläge zur energetischen Sanierung eines Hauses.
Wo bekomme ich den Energieausweis?
Während der Verbrauchsausweis zumeist von den jeweiligen Versorgern oder Messanbietern erstellt wird, kann ein Bedarfsausweis nur durch sogenannte „baubezogene Berufe" ausgestellt werden.
Das sind zum Beispiel Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister wie Heizungsbauer und Schornsteinfeger.
Wir empfehlen Experten mit Zusatzausbildung als Energieberater.
Gibt es Anspruch auf Förderung bei der Erstellung eines Energieausweises?
Da der Ausweis gesetzlich verpflichtend ist, gibt es derzeit keinen Anspruch auf Förderung bei der Erstellung eines Energieausweises.
TIPP! Sollten Sie jedoch im Rahmen einer Energieberatung Ihr Haus so oder so auf den Isolierungsstatus und den Heizenergiebedarf überprüfen lassen, können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung für eine Energiesparberatung beantragen.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser bekommt man dabei beispielsweise einen Zuschuss von mindestens 300 Euro. Die Beratung selbst ist dabei vergleichbar mit der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises.
Der Clou: Hier könnte im Rahmen des Beratungshonorars des Energieausweises gegebenenfalls gleich mit erworben werden — zumeist günstiger.